Die Sitzungswoche in Berlin begann mit einer guten Nachricht: Am Sonntag hatten sich die Koalitionsspitzen von SPD und Union auf einen Kompromiss bei der Grundrente verständigt. Lange hat die SPD-Bundestagsfraktion für eine Solidarrente gekämpft, eine Rente, die klar über der so genannten Grundsicherung liegt. Die Bezeichnung hat sich geändert, aber das Versprechen wurde gehalten: Nun kommt endlich die Grundrente! Die Grundrente setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um: Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.
Mit dem Kompromiss zur Grundrente haben die Koalitionäre sich endlich auch beim Thema Doppelverbeitragung von Betriebsrenten verständigen können. Die geltende Freigrenze wird in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt, ab 2020 zunächst in Höhe von 159,25 Euro. Dies bedeutet, dieser Freibetrag bleibt für alle Betriebsrenten frei von Krankenversicherungsbeiträgen. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen dann de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner werden spürbar entlastet. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen.
Versprochen, gehalten: Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zum Abbau des Solidaritätszuschlags beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt um, was die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen und versprochen hat: Mehr als 90 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen von 2021 an keinen Soli mehr bezahlen. Millionen Bürger werden so finanziell deutlich entlastet – insbesondere Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen und Familien.
Am Freitag hat der Bundestag nun das Klimaschutzgesetz verabschiedet, ebenso Regelungen zur Einführung einer CO2-Bepreisung durch ein nationales Emissionshandelssystems, den steuerlichen Komponenten sowie Änderungen beim Luftverkehrsgesetz. Vorgesehen sind außerdem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, eine geringere Mehrwertsteuer im Bahnfernverkehr (sieben statt 19 Prozent) und ein neuer, für die Kommunen optionaler Hebesatz bei der Grundsteuer für Gebiete für Windenergieanlagen.