Seit Jahren kämpfen wir dafür, die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu verbessern und Rechte für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durchzusetzen. In der vergangenen Woche ist uns der Durchbruch gelungen: Ab dem kommenden Jahr gilt ein Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen in der Branche. Am Dienstag haben wir in der Fraktionssitzung unser Positionspapier „Gute Arbeit in der Fleischindustrie und für die Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft“ beschlossen, an dem ich als zuständiger Berichterstatter federführend gearbeitet habe. Das Papier unterstützt und flankiert das Maßnahmepaket unseres Bundesarbeitsministers Hubertus Heil.
In den vergangenen Wochen haben wir Rettungsschirme und Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die Erwerbstätigen, Familien, Mittelstand und Handwerk geholfen haben, die negativen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Langsam wird die Wirtschaft wieder hochgefahren und das wollen wir unterstützen und ein umfassendes Konjunkturpaket auflegen. Auch in der Arbeitsgruppe Verkehr war das diese Woche Gegenstand unserer Diskussionen. Neben der Unterstützung für Schiene, ÖPNV und Luftverkehr dürfen wir unsere Seehäfen als Drehkreuz der Lieferketten nicht vergessen. Die Krise zeigt deutlich, dass sie systemrelevant sind. Pandemiebedingt kommt es auch in unseren Häfen zu Umsatzeinbußen. Hier muss ein Weg gefunden werden Hafenbetreiber und Umschlagsunternehmen finanziell zu unterstützen.
Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, hat die Politik in Deutschland zielgerichtete Antworten gefunden. Auch die Steuerpolitik muss helfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dazu haben die Koalitionsfraktionen das „Corona-Steuerhilfegesetz“ in dieser Woche in den Bundestag eingebracht. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie wird die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten befristet bis Mitte 2021 auf sieben Prozent abgesenkt und die Aufstockungsbeiträge zum Kurzarbeitergeld werden von der Steuer befreit.
Die wichtige Einigung über die Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern ist ebenfalls Teil des Gesetzes. Viele Eltern, die wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren sollen und deren Kinder derzeit noch keinen Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita oder Schule haben, stehen vor existenziellen Herausforderungen. Die Bundesregierung will deshalb die Entschädigungszahlungen für erwerbstätige Eltern bei fehlender Kinderbetreuung verlängern. Bei Paaren soll jeder Elternteil insgesamt einen zehnwöchigen Anspruch auf die Leistung erhalten. Alleinerziehende können die Lohnfortzahlung für den Zeitraum von 20 Wochen beantragen.