Der Bundestag ist am 22. und 23. April zu einer verkürzten Sitzungswoche in Berlin zusammen gekommen – natürlich unter Beachtung der entsprechenden Abstandsregelungen und Hygienevorschriften. Die Ausschuss- und Gremiensitzungen haben zum Großteil digital als Videokonferenzen stattgefunden. Für viele eine neue Erfahrung im Parlamentsbetrieb.
Im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft haben wir unter anderem über die Arbeitsbedingungen der Saisonarbeiter in der Corona-Krise debattiert. Dabei war mir wichtig zu betonen, dass die Sozialpartner einbezogen werden müssen.
Im Plenum haben wir in 2./3. Lesung das „Arbeit von morgen“-Gesetz beschlossen. Es sieht eine stärkere Förderung von Weiterbildung und Verbesserungen bei Kurzarbeit vor.
Zudem hat der Bundestag weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise auf den Weg gebracht. So sollen Studierende sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler angesichts der pandemiebedingten Einschränkungen besser unterstützt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben die Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf beinhaltet wichtige Schritte, reicht aber aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion nicht aus, um Studierende in der aktuellen Situation zu unterstützen. Insbesondere die Notlagen, in die Studierende durch die Corona-Pandemie geraten sind, werden bisher nicht ausreichend abgebildet. Im parlamentarischen Verfahren wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten deshalb weitere Verbesserungen des Gesetzes erreichen, damit Ausbildungen gut zu Ende geführt und die Kosten für Wohnung und Lebensunterhalt auch unter den Vorzeichen der Corona-Krise weitergetragen werden können.
Die Corona-Pandemie hat spürbare Auswirkungen auf die Lebensweise von Familien. Dazu gehört, dass immer mehr Mütter und Väter die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld nicht mehr einhalten können. Sie sollen wegen der Corona-Pandemie aber keine Nachteile beim Elterngeld haben. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Koalition in den Bundestag eingebracht hat.
Aufgrund der Corona-Pandemie müssen derzeit viele Konzerte und Veranstaltungen abgesagt werden. Schwimmbäder, Vergnügungsparks und andere Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und zugleich eine Insolvenzwelle bei Veranstaltern und Betreibern von Freizeiteinrichtungen zu verhindern, will die Koalition das Veranstaltungsvertragsrecht ändern.
Und zum Schluss auch dieser Hinweis: Die SPD-Fraktion hat sich gegenüber den anderen Fraktionen dafür eingesetzt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in diesem Jahr auf eine Diäten-Erhöhung verzichten. Die Diäten der Bundestagsabgeordneten werden jährlich zum 1. Juli automatisch an die Lohnentwicklung angepasst. Die für dieses Jahr vorliegenden Daten zur Entwicklung des Nominallohnindex berücksichtigen allerdings noch nicht die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Der Gesetzentwurf, der in 1. Lesung beraten wurde, sieht daher vor, die Anpassung der Diäten in diesem Jahr auszusetzen. Angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Probleme und der Tausenden von Menschen, die in Kurzarbeit sind oder um ihren Job bangen, wäre die übliche Anpassung der Diäten an die Lohnentwicklung aus Sicht der SPD-Fraktion in diesem Jahr nicht angemessen.