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PM 6/2020: Jetzt bewerben für Corona-Sonderprojekt Ehrenamt

Als Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft macht der Bundestagsabgeordnete Uwe Schmidt auf ein neues Sonderprojekt „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums aufmerksam und erklärt dazu:

„Ich möchte alle angesprochenen Initiativen und Gruppen ermutigen, sich schnell für das Programm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ zu bewerben. Denn das Programm kann gerade in der aktuellen Corona-Situation ehrenamtlich Organisierten in den ländlichen Räumen helfen, wieder helfen zu können. Es ist oft existenziell, für ältere oder geschwächte Menschen einkaufen gehen zu können, Essensspenden zu sammeln und zu verteilen“, so Uwe Schmidt.

Gefördert werden sollen ehrenamtliche Initiativen, die in der nachbarschaftlichen Lebensmittelversorgung engagiert sind – wie Dorfläden oder die Tafeln. Akteure, deren Maßnahmen überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden von maximal 50.000 Einwohnern wirken, können eine Förderung von bis zu 8.000 Euro beantragen.

Zielgruppe sind beispielsweise ehrenamtliche Initiativen wie Ortsgruppen der Tafeln, die für Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen wie ältere, vorerkrankte oder ärmere Menschen Lebensmittel bereitstellen. Auch wenn zwischenzeitlich viele Kontaktbeschränkungen in Folge der Corona-Pandemie wieder aufgehoben wurden, müssen sich derartige Initiativen immer noch an eine Vielzahl von weiterhin bestehenden Auflagen und neue Rahmenbedingungen anpassen, was zu erheblichen Einschränkungen sowie zusätzlichen Aufwendungen und Kosten führt.

Antragsteller können auch finanzielle Zuschüsse für Pandemie-bedingte Transportleistungen erhalten. Mit den Fördermitteln sollen zudem notwendige Verbesserungen der digitalen Ausstattungen ermöglicht werden.

Bewerbungen können ab sofort unter www.bmel.de/ehrenamt-versorgung abgegeben werden. Dort sind auch alle Details zu den Förderrahmenbedingungen zu finden. Dabei gilt es schnell zu sein! Interessenbekundungen sind von 24. Juni 2020 bis 12. Juli 2020 über ein Online-Formular möglich. Für die Vergabe der Fördermittel zählt der Eingangszeitpunkt der Interessenbekundung. Geplant ist, dass für die meisten Zuwendungsempfänger der Förderzeitraum im August/September 2020 beginnen kann. Der Förderzeitraum endet für alle Zuwendungsempfänger spätestens am 30. November 2020.

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