Zu den abschließenden Beratungen des Haushaltsausschusses für den Bundeshaushalt 2021 erklärt der im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zuständige Berichterstatter für Seeverkehr und Seehäfen, Uwe Schmidt:
„Beharrlichkeit zahlt sich aus: Nach langen und zähen Verhandlungen ist es endlich gelungen, die Fahrzeuge der kleinen und großen Hochseefischerei ab 500 Bruttoraumzahl (BRZ) in die Seeschifffahrtsförderung des Bundes aufzunehmen“, erklärt Uwe Schmidt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat dies in seiner abschließenden Beratung des Etats des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur am späten Donnerstagabend beschlossen.
„Aufgrund der zu erwartenden Folgen des Brexits benötigt die Fischereibranche dringend finanzielle Unterstützung. Es ist endlich gelungen, das Haushaltsgesetz so zu ändern, dass auch Fischereifahrzeuge der kleinen und großen Hochseefischerei über 500 BRZ von Bundeszuwendungen aus dem Einzelplan 12 profitieren können“, so Schmidt weiter.