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PM 16/2019 – Starke Arbeitnehmerrechte für Saison- und Wanderarbeiter und in der Fleischwirtschaft

Zu den abschließenden Beratungen des Haushaltsausschusses für den Bundeshaushalt 2020 erklärt der im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zuständige Berichterstatter für die Arbeitsbedingungen in der Lebensmittel- und Landwirtschaft, Uwe Schmidt, MdB:

Es konnten große Erfolge für die Stärkung der Arbeitnehmerrechte  für die Saison- und Wanderarbeitskräfte und in der Fleischwirtschaft erzielt werden.

Unter teilweise katastrophalen Arbeitsbedingungen, unerlaubten Lohnkonstrukten und Arbeitstagen über zwölf Stunden hinaus, sorgen die Saison- und Wanderarbeitskräfte jedes Jahr dafür, dass wir frischen Spargel und Erdbeeren auf dem Teller haben. Dieser Rechtsmissbrauch muss aufhören!

Dafür haben wir das Haushaltsgesetz dahingehend geändert, dass die muttersprachliche, niedrigschwellige- und vor Ort Beratung direkt am Arbeitsplatz erfolgen kann, ohne erst das Einverständnis des Arbeitgebers einholen zu müssen. Die Berufsgenossenschaft kann dieser Gruppe der Beschäftigten nun die entsprechende Unterstützung zukommen lassen, damit die Arbeitskräfte die ihnen zustehenden Rechte auch tatsächlich in Anspruch nehmen können.

Auch in einer anderen Branche, der Fleischwirtschaft, kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Rechtsbrüchen. Der Skandal um die Wilke-Wurst ist nur ein Beispiel dafür, was passieren kann, wenn Standards nicht eingehalten werden.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Schlachtbetrieben müssen anständig bezahlt und mit den vorgeschriebenen Regelungen zu Arbeitszeiten, aber auch der Arbeitshygiene vertraut gemacht werden. Um gegen die anhaltenden Missstände mit ihren oftmals abenteuerlichen Vertragskonstruktionen vorgehen zu können, braucht es eine umfassende Studie zu den Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft. Das konnten wir in den Haushaltberatungen für den Bereich Ernährung und Landwirtschaft durchsetzen. Diese Aufarbeitung muss dazu führen, dass die Beschäftigten, die ihnen zustehenden Rechte auch tatsächlich wahrnehmen können. Damit einhergehen muss eine massive Ausweitung der Lebensmittelkontrollen. Davon profitieren nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern wir alle.

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