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PM 14/2019 – Im Bundestag beschlossen: Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Zahler ab 2021 abgeschafft

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. Damit hält die Regierung ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein: Der Solidaritätszuschlag (Soli) wird in einem ersten Schritt für rund 90 Prozent aller bisherigen Zahlerinnen und Zahler ab 2021 abgeschafft. Weitere 6,5 Prozent profitieren von der sogenannten Milderungszone, in der der Soli zukünftig nur zum Teil zu zahlen sein wird. In voller Jahreswirkung zahlen die Steuerzahlerinnen und – Zahler von 2021 an voraussichtlich rund 10 Milliarden Euro weniger, bis 2024 steigt der Betrag auf rund 12 Milliarden Euro.

„Im Ergebnis werden wir mit der Reform rund 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahler besserstellen. Wir stärken damit die Friseurin genauso, wie den Dachdecker oder die Bäcker-Meisterin. Wir entlasten die Polizistin, den Busfahrer oder die Lehrerin. Die reichsten zehn Prozent zahlen den Soli aber weiter. Sie sollen weiter ihren Beitrag leisten, damit wir in die Zukunft aller investieren können. Gerade Familien und Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen bleibt bald mehr auf dem Konto. Das war uns als SPD besonders wichtig, denn höhere Nettoeinkommen stärken die Kaufkraft und stärken die Binnenkonjunktur insgesamt“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Uwe Schmidt aus Bremerhaven.

„Nehmen wir beispielsweise ein Ehepaar, sie ist Krankenpflegerin mit einem Jahresbruttolohn von 40.800 Euro und er ist angestellter Maurer mit einem Jahresbruttolohn von 33.600 Euro, ohne Kinder. Die beiden zahlen nach derzeitiger Rechtslage den Solidaritätszuschlag in Höhe von 565 Euro jährlich, zukünftig entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig für diese Familie. Oder nehmen wir den alleinstehenden Erzieher ohne Kinder mit einem Jahresbruttolohn von 31.500 Euro. Bisher zahlt er 202 Euro Soli pro Jahr, zukünftig zahlt er keinen Cent mehr“, rechnet Schmidt vor.

„Nicht nur für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt der Zuschlag. Auch viele Selbständige und Gewerbetreibende zahlen ihn künftig nicht mehr. Das setzt Anreize für Investitionen und neue Arbeitsplätze. Das Gesetz ist deshalb nicht nur sozial gerecht sondern auch wirtschaftlich sinnvoll“, so Schmidt abschließend.

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