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PM 12/2019 – Bund gibt erneut Mittel für Denkmalschutz in Bremerhaven: 378.000 Euro für drei Projekte

Zum heutigen Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zur Vergabe der Mittel im Denkmalschutz Sonderprogramm VIII erklärt Uwe Schmidt:

„Unsere Seestadt profitiert erneut von dem erfolgreichen Denkmalschutz Sonderprogramm des Bundes. Ich freue mich, dass es gelungen ist, 145.000 Euro Bundesbeteiligung für Instandsetzungsarbeiten am Dampfeisbrecher WAL einzuwerben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 303.600 Euro. Die übrigen Kosten werden durch Eigenmittel und Mittel der Stadt gedeckt“, berichtet der Bundestagsabgeordnete Uwe Schmidt. Die „WAL“ gehöre zu den letzten dampfgetriebenen Seeschiffen weltweit und sei neben der 1933 ebenfalls auf den Stettiner Oderwerken vom Stapel gelaufenen „Stettin“ (Heimathafen heute: Hamburg) einer von lediglich zwei erhaltenen hochseetüchtigen Dampfeisbrechern Deutschlands. „Der Bund sichert so weiteres maritimes Erbe in Bremerhaven“, so Schmidt weiter.

„Für die Sanierung des historischen Wohnkomplexes in der Bürgermeister-Smidt-Straße 173-183 / Waldemar-Becke-Platz stellt der Bund 200.000 Euro bereit. Die übrigen Kosten werden aus Eigenmitteln finanziert. Die Wohnhausgruppe ist das größte und eindrucksvollste Beispiel des sozialen Wohnungsbaus der Weimarer Republik in Bremerhaven. Gut, dass dies mit Einsatz von Bundesmitteln dauerhaft erhalten wird. Auch das Mausoleum Rahusen auf dem Friedhof in Bremerhaven-Lehe erhält für Sanierungsarbeiten unter anderem am Kuppelgewölbe 33.000 Euro vom Bund. Die Stadt beteiligt sich an der Sanierung mit Mitteln in gleicher Höhe“, so Schmidt.

„Insgesamt stellt der Bund somit 378.000 Euro für den Denkmalschutz in Bremerhaven bereit. Ein gutes Zeichen für unsere Seestadt!“, erklärt Schmidt. Die Mittel kommen aus dem Etat der Beauftragten für Kultur und Medien, konkret aus dem Denkmalschutz Sonderprogramm VIII. Damit ermöglicht der Bund dringende Sanierungsarbeiten an bedeutenden Kulturdenkmälern. Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet. Diese zusätzlichen Bundesmittel, die durch Kofinanzierung in mindestens gleicher Höhe von Ländern, Kommunen, Eigentümern und engagierten Projektträgern ergänzt werden, kommen vor allem kleinen und mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute.

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