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PM 11/2018 – Bremen und Bremerhaven werden beim Bau von Bahnunterführungen entlastet

Gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Ulrich Kelber hat sich Uwe Schmidt an das Bundesverkehrsministerium gewandt und um eine schnelle Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes gebeten. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete für Bremen II-Bremerhaven, Uwe Schmidt:

 

„Ich freue mich, dass der SPD-Vorschlag zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes nicht nur im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, sondern jetzt auch im Verkehrsministerium umgesetzt wird. Damit wird an hoch belasteten Strecken der Umbau von Bahnübergängen zu -unterführungen erleichtert“, so Schmidt.

 

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU wurde vereinbart, dass die Kommunen an den europäischen Schienengüterstrecken zukünftig deutlich weniger für neue Bahnunterführungen zahlen müssen. In einem gemeinsamen Schreiben haben sich über 40 Abgeordnete aus der SPD-Bundestagsfraktion an das Bundesverkehrsministerium gewandt und um eine möglichst schnelle entsprechende Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes gebeten. Das Bundesverkehrsministerium hat den Abgeordneten nun versichert, dass ein abgestimmter Vorschlag zur Änderung der „Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz“ zu Beginn des Jahres 2019 vorgelegt werden soll. Damit sind die entstehenden Kosten für Bahnunterführungen für die Städte Bremen und Bremerhaven bald bezahlbar.

 

„Der aktuelle Anteil von einem Drittel der Baukosten ist für die betroffenen Kommunen viel zu hoch und führt dazu, dass fast nirgends neue Unterführungen gebaut werden konnten“, so Schmidt weiter. Für viele Kommunen ist es unzumutbar, für häufig mehrere zu schaffende Unterführungen den kommunalen Eigenanteil, der heute in der Regel bei einem Drittel liegt, aus eigenen Mitteln zu stemmen. Das würde die Akzeptanz in den betroffenen Regionen erhöhen und langwierige Planungsprozesse zum weiteren Ausbau des Schienengüterverkehrs beschleunigen.

 

„Ich schlage vor, dass die Städte einen Masterplan erstellen, wo welche Art von Unterführung auf Dauer notwendig und sinnvoll ist. Nach der Änderung der Verordnung sollten die Städte möglichst rasch handlungsfähig sein, um die Bürgerinnen und Bürger aber auch die Wirtschaft von langen Schrankenschließzeiten zu entlasten“, so Schmidt abschließend.

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