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PM 07/2019 – Ladungssicherung von Seeschiffen wirksam kontrollieren

Zum Entschließungsantrag der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Bundesrat zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen, erklären die Bundestagsabgeordneten Mathias Stein, Abgeordneter aus Schleswig-Holstein, und Uwe Schmidt, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Seeverkehr:

„Wir begrüßen den Vorstoß der Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein, dass Großcontainerschiffe in der Nordsee verpflichtet werden, geeignete Seeverkehrswege zu nutzen. Das gilt es im internationalen Kontext zu überprüfen. Weitreichende Regelungen für Containerschiffe sind gut, wenn sie dem Küstenschutz und dem Bevölkerungsschutz dienen“, so die SPD-Bundestagsabgeordneten Mathias Stein und Uwe Schmidt.

Künftig müssten verbindliche internationale Regelungen aber weitergehend sein. „Ladungssicherungskonzepte von Seeschiffen müssen überall wirksam kontrolliert werden. Dabei ist wichtig: Kontrollinstanzen brauchen ausreichend Personal“, betont Schmidt. Auch das Laschen müsse Hafenarbeit bleiben, um Risiken bei der Ladungssicherung und Entsicherung zu minimieren. „Unsere Hafenarbeiter in den deutschen Seehäfen, welche die Ladungssicherung vornehmen, sind dafür alle hochqualifiziert, werden ständig nachgeschult und wissen ganz genau, was ihre Aufgaben sind. Das Ladungssicherungskonzept darf nicht alleine der Schiffsführung überlassen werden“, so Schmidt.

Die Havarie der MSC Zoe, die kürzlich 300 Container in der Nordsee verloren hat, habe gezeigt, dass von Containerschiffen ein reales Risiko für die Küstenregionen, Umwelt und Bevölkerung ausgehe. Die Mehrzweckschiffe des Bundes seien für Hilfeleistungen bei „Containerriesen“ nicht ausgelegt. „Wir müssen uns genau überlegen, welche Schiffe künftig Zugang zu unseren Seeverkehrsgebieten haben sollen“, so Stein. „Die Diskussion um die Schiffsgrößenentwicklung müssen wir intensiv auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene führen. Es muss darum gehen, dass wir solche Großereignisse in Zukunft verhindern, um die Küstenregionen und die Menschen zu schützen“, so die Abgeordneten. Es müsse nun darum gehen, dass der Entschließungsantrag auch im Plenum des Bundesrates am 15. März 2019 beschlossen wird.

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