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PM 02/2018 – Erste Rede im Parlament „EU-Freilandverbot für bienengiftige Neonikotinoide“

Der Bundestagsabgeordnete Uwe Schmidt hält am Freitag, 20.04.2018, seine erste Rede im Deutschen Bundestag zum Tagesordnungspunkt 21 „Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Änderung der Durchführungsverordnung hinsichtlich der Zulassungsbedingungen für die Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam“.

 

An diesem Freitag [20.04.2018] hält der Bremerhavener Bundestagsabgeordnete Uwe Schmidt seine erste Rede im Plenum des Deutschen Bundestages. Als Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft und zuständiger Berichterstatter für das Thema Pflanzenschutzmittel wird er in der Debatte zum Tagesordnungspunkt 21, der voraussichtlich gegen 12 Uhr aufgerufen wird, sprechen.

 

„Bienen machen weder an Länder- noch an vermeintlichen Grenzen zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft halt. Deshalb braucht es in Bezug auf die Neonikotinoide einheitliche und umfassende Lösungen. Ich begrüße daher die Initiative der Europäischen Kommission, die drei Neonikotinoide generell für die Freilandanwendung zu verbieten. Auch wenn die Hersteller bereits warnen, dass Verbote zu deutlichen Einbußen bei der Ernte führen. Hier muss man fragen, ob der Verlust an Bestäubern, also in erster Linie den Bienen, nicht zu demselben Ergebnis führt“, so der Abgeordnete.

 

„Die Landwirte müssen wir dabei natürlich im Blick haben – deren Existenz darf nicht in Ermangelung von Alternativen gefährdet werden. Was wir in jedem Falle brauchen, ist viel mehr Forschung, um ökologische Alternativen zu den chemischen Mitteln zu finden. Wir brauchen Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und um den Insektenschutz weiter voranzubringen“, so Schmidt abschließend.