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Sitzungswoche in Berlin

In dieser Woche haben wir im Bundestag unter anderem das Elterngeld krisenfest gemacht. Mit dem Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat, stellen wir sicher, dass Eltern durch die Corona-Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld haben.

Wer in systemrelevanten Berufen arbeitet und jetzt entgegen der ursprünglichen Planung dringend im Job gebraucht wird, dem gehen keine Elterngeldmonate verloren. Eltern, die parallel in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, sollen den sogenannten „Partnerschaftsbonus“ nicht verlieren, wenn sich in der Corona-Krise plötzlich das Arbeitsaufkommen verändert. Wenn durch die Corona-Krise weniger Einkommen da ist – zum Beispiel durch Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I – bleibt die Höhe des Elterngelds davon unberührt. Monate mit pandemiebedingten Einkommenseinbußen werden dafür nicht berücksichtigt.

Zudem haben wir einige Verbesserungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs beschlossen: Auch wenn Vorlesungen vorübergehend ausfallen, wird BAföG weitergezahlt. Wer sich in systemrelevanten Berufen etwas hinzuverdient, soll dadurch keine BAföG-Einbußen haben. Dies gilt auch für Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird ergänzt: Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können um sechs Monate verlängert werden. Die Höchstbefristungsgrenze kann bei Fortdauer der Krise um weitere sechs Monate verlängert werden. Um allen Studierenden den Lebensunterhalt zu sichern, hätten wir gerne das BAföG während der Krise für alle geöffnet. Das wollte die Union aber nicht. Immerhin konnten wir einen Nothilfefonds in Höhe von 100 Mio. Euro auflegen. Damit konnten wir eine alleinige Kreditlösung von Bundesbildungsministerin Karliczek verhindern.