Der Bundestag hat am Freitag beschlossen, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern, wenn Unternehmen wegen des Corona-Virus vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten stehen.
Um Entlassungen zu vermeiden, soll der Zugang für den Bezug von Kurzarbeitergeld künftig durch die Bundesregierung wesentlich erleichtert werden können:
• Bisher muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sein, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Diese Schwelle kann bis auf zehn Prozent abgesenkt werden.
• Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt werden und ins Minus gefah-ren werden. Darauf soll teilweise oder vollständig verzichtet werden können.
• Kurzarbeitergeld kann auch für Beschäftigte in Leiharbeit ermöglicht werden.
• Der Bundesagentur für Arbeit wird die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht.
Beschäftigte sollen beim Strukturwandel der Wirtschaft noch stärker unterstützt werden. Dafür haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines „Arbeit von morgen“-Gesetzes in den Bundestag eingebracht. Durch eine bessere Förderung von Weiterbildung soll es dafür sorgen, dass die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können.
Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, noch stärker fördern kann als bisher. Die entsprechenden Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt sollen hierfür unabhängig von der Betriebsgröße um jeweils zehn Prozentpunkte erhöht werden, wenn mindestens jeder fünfte Beschäftigte eines Betriebes Weiterbildung braucht. Außerdem sollen Beschäftigte in Transfergesellschaften besser gefördert und qualifiziert werden. Damit soll der Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt werden, unabhängig vom Alter und Berufsabschluss. Und es soll einen Anspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung geben, die darauf abzielt, einen Berufsabschluss zu erreichen. Das „Arbeit von morgen“-Gesetz richtet die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel aus: Beschäftigung und Sicherheit für alle.
80.000 Helferinnen und Helfer engagieren sich beim Technischen Hilfswerk (THW) ehrenamtlich für den Zivil- und Katastrophenschutz. Auf Initiative der Koalition wird die Attraktivität dieses Ehrenamtes gestärkt.
Hierzu hat der Bundestag am Freitag das Zweite Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes beschlossen. Es zielt darauf ab, die Regelungen des THW-Gesetzes zu aktualisieren und mit rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt zu verbinden.