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Sitzungswoche in Berlin

In dieser Sitzungswoche haben wir im Bundestag das dritte Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen. Die Abstimmung war begleitet von zahlreichen Protesten. Im Vorfeld haben mich hunderte E-Mails, Briefe und Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Sie alle eint die Sorge vor tiefgreifenden Eingriffen in unsere Grundrechte. Das kann ich verstehen. Ja, die Maßnahmen sind schwerwiegend und greifen in unser aller Leben ein. Was ich nicht verstehe, ist der Vorwurf, wir beschließen ein Ermächtigungsgesetz wie im Jahr 1933. Wir leben in keiner Diktatur! Jeder Vergleich ist geschichtsvergessen und schlicht falsch. Mit dem Gesetz stellen wir die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auf eine sichere Rechtsgrundlage. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion soll künftig jede Schutzmaßnahme begründet, zeitlich befristet und jeweils durch ein Regelbeispiel im Infektionsschutzgesetz unterlegt werden. Das macht die Eingriffe nachvollziehbar und transparent.

Niemand weiß, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt wegen der Pandemie weiter unter Druck, er zeigt sich aber trotzdem robust – nicht zuletzt wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Deshalb erleichtern wir weiterhin den Zugang zur Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres. Und wir verlängern auch die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31.12.2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Und: Hinzuverdienst bleibt weiter möglich. Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern auch auf die Zeit danach: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise öffnen. Es geht um Zuversicht und Planungssicherheit – für die Unternehmen wie für die Beschäftigte. Das haben wir in dieser Sitzungswoche im Parlament beschlossen.