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Sitzungswoche in Berlin

Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU haben sich mit der Bundesregierung auf eine Präzisierung der Gesetzesgrundlagen für die Maßnahmen der Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Dazu soll durch ein Drittes Bevölkerungsschutzgesetz, über das der Bundestag am Freitag erstmals beraten hat, ein neuer Paragraf 28a im Infektionsschutzgesetz eingeführt werden. Nach einer Anhörung im Bundestag soll das Gesetz in der Woche vom 16. November vom Parlament verabschiedet werden.

Unsere Fraktion hatte bereits am Dienstag ein Positionspapier beschlossen, in dem wir weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz vorschlagen, um die Rolle des Parlaments zu stärken. So soll der Bundestag Rechtsverordnungen der Bundesregierung zustimmen, wenn diese wesentlich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Die Bundesregierung soll zudem regelmäßig über die Wirksamkeit und Notwendigkeit solcher Rechtsverordnungen berichten. Regelungen, die etwa das Reisen zwischen verschiedenen Bundesländern betreffen, sollten vom Bund deutschlandweit einheitlich geregelt werden.

Viele elementare Projekte zur Umsetzung der Klimaschutzziele wurden in der Vergangenheit durch langatmige Planungs- und Genehmigungsverfahren behindert. Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz, das der Bundestag nun beschlossen hat, werden bessere Voraussetzungen geschaffen, um Investitionen schneller und effektiver zu realisieren. Der Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland wird flexibler und wettbewerbsfähiger gemacht. Die Veränderungen werden in drei Bereichen greifen: Im Bereich Schiene müssen Digitalisierungs- und Elektrifizierungsmaßnahmen sowie Umbautätigkeiten zur Barrierefreiheit nicht mehr genehmigt werden. Auch das Raumordnungsverfahren soll grundlegend verändert werden. Wer ein Vorhaben plant und Bedenken bezüglich raumbedeutsamer Konflikte hat, kann das Verfahren effizient nutzen – bald auch digital. Liegen allerdings keine Bedenken vor, werden in Zukunft diese Kosten und Mühen gespart. Schließlich werden im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit die gerichtlichen Instanzenwege entschlackt – insbesondere bei Planfeststellungsverfahren. So sollen Streitigkeiten künftig direkt vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden. Das ist insbesondere für die Energiewende entscheidend, da so die Genehmigung von Windenergie- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erleichtert wird.