Die Sommerpause ist vorbei und der Bundestag hat den Parlamentsbetrieb wieder aufgenommen.
In dieser Sitzungswoche haben wir das Arbeitsschutzkontrollgesetz in erster Lesung beraten und bringen damit das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie auf den Weg. Wir sorgen in der Fleischindustrie für verlässlichen Gesundheitsschutz. Denn auch in der Fleischwirtschaft dürfen sich Arbeitgeber der Verantwortung für ihre Beschäftigten nicht entziehen.
Die im Zusammenhang mit aktuellen Corona-Ausbrüchen in der Fleischbranche festgestellten Mängel und Versäumnisse haben gezeigt: Beim Schutz der Gesundheit gibt es dringenden Handlungsbedarf – es geht um elementare Arbeitnehmer*innenrechte. Wir wollen mit einheitlichen Kontrollstandards und höheren Bußgeldern für verlässlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sorgen. In der Fleischindustrie machen wir die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht und verbieten den Einsatz von Fremdpersonal im Kerngeschäft, wie wir es im Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft angekündigt haben. Nicht zuletzt wird die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften verbessert.
Viele elementare Projekte zur Umsetzung der Klimaschutzziele wurden in der Vergangenheit durch langatmige Planungs- und Genehmigungsverfahren behindert. Mit dem Gesetzentwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz, der diese Woche ebenfalls in erster Lesung beraten wurde, schaffen wir die Voraussetzungen, Investitionen schneller und effektiver zu realisieren. So machen wir den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland flexibler und wettbewerbsfähiger.