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Sitzungswoche in Berlin

Um die im Koalitionsausschuss verabredeten Eckpunkte des Konjunkturpakets rasch umzusetzen, haben Bundesregierung und Koalitionsfraktionen in dieser Woche mehrere Gesetzesvorlagen in den Bundestag eingebracht. Sie sollen bereits bis Anfang Juli beschlossen werden.

Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre ist der Bund finanziell handlungsfähig. Um das Konjunkturpaket zu finanzieren, hat die Bundesregierung den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts 2020 in den Bundestag eingebracht. Einen ersten Nachtragshaushalt hatte der Bundestag bereits im März beschlossen, um Maßnahmen zur Abmilderung der Krisenfolgen zu finanzieren.

Der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes flankiert den geplanten Nachtragshaushalt, in dem es gesetzliche Grundlagen schafft, die erforderlich sind, um bestimmte Investitionen zu tätigen. Konkret geht es um zusätzliche Mittel für die Mobilfunkinfrastruktur, die Kindertagesbetreuung und den ÖPNV. Außerdem wird die gesetzliche Voraussetzung für die Senkung der EEG-Umlage geschaffen.

Mit dem geplanten „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ sollen zentrale steuerliche Maßnahmen umgesetzt werden, mit denen die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger erhöht und Anreize für Investitionen in Unternehmen gesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Regelungen zur befristeten Senkung der Umsatzsteuer, einen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für Familien sowie die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden vor. Unternehmen erhalten mehr Liquidität und zusätzliche Investitionsanreize durch schnellere Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, eine vorübergehende Ausweitung der Verlustverrechnung und eine höhere steuerliche Forschungszulage.

Bereits umgesetzt hat der Bundestag in dieser Woche wichtige Verabredungen des Konjunkturpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien: Die Deckelung beim Ausbau von Solarstrom fällt weg. Zudem erleichtert eine neue Regelung den Ausbau von Windkraftanlagen.