In dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag das Sozialpaket II beschlossen. Höheres Kurzarbeitergeld, längeres Arbeitslosengeld, Unterstützung für Familien mit kleinem Budget. Das Gesetz sieht wichtige Hilfen vor, um soziale Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen.
Am heutigen Freitag haben wir die Grundrente in erster Lesung im Bundestag beraten. Nun schließen sich die parlamentarischen Beratungen an. Die SPD-Bundestagsfraktion wird auf eine zügige Beratung des Gesetzesvorhabens im Deutschen Bundestag drängen, damit die Grundrente wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.
Ganz klar: Lebensleistung verdient Anerkennung. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt − auch in der Rente. Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, muss im Alter mehr haben als Grundsicherung. Deshalb hat die SPD-Fraktion im Koalitionsvertrag die Einführung der Grundrente durchgesetzt. Konkret bedeutet das: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner, die ein niedriges Einkommen hatten und davon Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten hatten, sollen einen Zuschlag auf ihre Rente erhalten. Die SPD-Fraktion hat ein kurzes Erklärvideo zur Grundrente vorbereitet: https://youtu.be/BWscx7rE_cs
Aufgrund der Corona-Pandemie müssen derzeit viele Konzerte und Veranstaltungen abgesagt werden. Schwimmbäder, Vergnügungsparks und andere Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und zugleich eine Insolvenzwelle bei Veranstaltern und Betreibern von Freizeiteinrichtungen zu verhindern, hat der Bundestag nun eine Änderung des Veranstaltungsvertragsrechts beschlossen. Wenn eine Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, ist der Veranstalter demnach berechtigt, der Inhaberin oder dem Inhaber einer Eintrittskarte statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein in Höhe des Eintrittspreises auszustellen. Dieser Wertgutschein kann dann entweder für die Nachholveranstaltung oder alternativ für eine andere Veranstaltung des Veranstalters eingelöst werden. Analoge Regelungen gelten für Freizeiteinrichtungen.