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Neustarthilfe für Kultur und Soloselbständige

Vizekanzler Olaf Scholz hat sich durchgesetzt. Die Überbrückungshilfe III sorgt für zusätzliche Hilfen für Soloselbständige und damit auch Kulturschaffende.

Soloselbständige, die keine Fixkosten geltend machen können, aber auch hohe Umsatzeinbußen haben, bekommen ab Januar eine Neustarthilfe von bis zu 5000 Euro, je nachdem, wie hoch ihr Umsatz vor der Krise war.

Gleichzeitig bekommen mehr Unternehmen und Selbständige, die von den aktuellen Schließungen auch indirekt betroffen sind, einen Anspruch auf die Novemberhilfe. Die Überbrückungshilfen für Unternehmen mit Umsatzeinbußen werden bis Mitte 2021 verlängert.

Weitere Informationen auf: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/11/2020-11-13-mehr-hilfe-fuer-soloselbstaendige-kultur-und-veranstaltungsbranche.html