Die SPD-Küstengang fordert, dass in den Beratungen des Bundeshaushalts 2021 mit der Schifffahrtsförderung auch die Arbeitsplätze für die Beschäftigten in den Häfen gesichert sowie die kleine und große Hochseefischerei ab 500 Bruttoraumzahl (BRZ) berücksichtigt werden.
Die Umsatzrückgänge in den deutschen Häfen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie gefährden die Arbeitsplätze in den deutschen Häfen. Im Titel „Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt“ im Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur stehen finanzielle Mittel in Millionenhöhe zur Verfügung. Große Teile davon fließen Jahr für Jahr nicht ab. Diese Restmittel müssen wir besser und gezielter nutzen. Wir fordern daher, dass Betriebe, die unter das Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb) fallen, Zuwendungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen in deutschen Häfen erhalten. So soll maritimes Know-how und die Ausbildung des Nachwuchses in der Hafenwirtschaft erhalten werden. Damit wird eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den anderen europäischen Häfen sichergestellt.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den zu erwartenden Folgen des Brexits wird eine finanzielle Förderung für Fahrzeuge der kleinen und großen Hochseefischerei dringend benötigt. Bisher werden diese Fahrzeuge über 12 Meter Länge, die sich in internationalen Gewässern bewegen, nicht gefördert. Nur Fischereifahrzeuge der Kutter- und Küstenfischerei unter 12 Meter, die mindestens 60 Prozent der Aufwendungen im Rahmen des Unternehmens in der Küstenregion erfolgen, werden gefördert. Mit den Mitteln aus der Schifffahrtsförderung sichern wir aktuell Bordarbeitsplätze von deutschen Seeleuten auf deutschen Handelsschiffen. Wir fordern, dass diese finanzielle Förderung auch auf deutsche Fahrzeuge der kleinen und großen Hochseefischerei ab 500 BRZ ausgeweitet wird.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie erfordern zudem ein auf die Fahrgastschifffahrt abgestimmtes Hilfsprogramm des Bundes. Die bisherigen Überbrückungshilfen sind für die Fahrgastschifffahrt nicht nutzbar, da sie wesentliche Besonderheiten der Branche nicht berücksichtigen. Wir fordern daher eine Ausgleichsrichtlinie analog zu der bereits eingebrachten Hilfe für die Reisebusbranche.
Häfen haben als trimodaler Verteiler zwischen Straße, Schiene und Wasserstraße zentrale Bedeutung für eine bessere Ausnutzung der Kapazitäten auf der Wasserstraße. Sie sind somit elementarer Teil des Verkehrsträgers Wasserstraße. Die Kapazitäten vieler Häfen sind begrenzt aufgrund notwendiger Sanierungen von Ufer- und Kaimauern. Die angespannte Finanzlage vieler Häfen wird durch die Pandemie weiter verstärkt. Notwendige Investitionen in die Sanierung von Ufer- und Kaimauern von Häfen an Bundeswasserstraßen brauchen daher Bundeshilfen: Nach dem Vorbild der Förderung von nicht bundeseigenen Eisenbahnen soll sich der Bund mit nicht rückzahlbaren Baukostenzuschüssen beteiligen.
Die Nutzung vorwiegend touristisch und für den Wassersport genutzten Nebenwasserstraßen nimmt seit Jahren stark zu, durch die Pandemie hat sich dies nochmals verstärkt. Damit diese Wasserstraßen in Zeiten knapper werdender Haushaltsmittel weiter saniert und instandgehalten werden können, muss das langjährige Versprechen eines eigenen Haushaltstitels im Bundeshaushalt 2021 endlich eingelöst werden.
Das Papier steht hier zum Download zur Verfügung