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Erste Sitzungswoche 2020

Die erste Sitzungswoche des Jahres 2020 war bestimmt von der Debatte zur Organspende. Das Parlament hat am Donnerstag über eine Reform der Organspende entschieden. Ziel ist es, dass sich mehr Menschen als Organspender registrieren als bisher. Seit Jahren hat Deutschland einen Mangel an Organspenden und deutlich geringere Spenderzahlen als andere europäische Länder. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation gehört Deutschland mit einer durchschnittlichen Rate von 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner zu den Schlusslichtern im internationalen Vergleich. Der Bundestag hat deshalb ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Organspenderzahlen künftig gesteigert werden sollen.

Zur Wahl standen den Abgeordneten zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen erarbeitet wurden (Gruppenanträge). Da es sich bei der Organspende um eine grundlegende ethische Frage handelt, wurden für die Entscheidung keine Fraktionspositionen festgelegt. Die Gesetzentwürfe standen für zwei unterschiedliche Ansätze – die entscheidende Frage: Sollen die Menschen einer späteren Organspende wie bisher aktiv zustimmen, oder sollen alle automatisch Organspender sein, wenn sie nicht widersprechen?

Der Bundestag hat sich in namentlicher Abstimmung mit einer Mehrheit dafür ausgesprochen, die bisherige sogenannte Zustimmungslösung beizubehalten und weiterzuentwickeln. Das Gesetz setzt weiterhin auf eine freiwillige Entscheidung und ausdrückliche Zustimmung zu einer späteren Organspende. Die Bürgerinnen und Bürger sollen aber verstärkt informiert und zu einer Entscheidung animiert werden. Ziel ist es, dass sich möglichst alle Bürgerinnen und Bürger mit der Frage der Organspende auseinandersetzen und ihre Entscheidung dokumentieren. Um das zu erreichen, sollen sie regelmäßig zu ihrer Haltung zur Organspende befragt werden, etwa wenn sie beim Amt einen neuen Ausweis beantragen. Das Gesetz sieht zudem vor, dass ein bundesweites Onlineregister eingerichtet wird. Hier werden alle Menschen verzeichnet, die sich für eine Organspende entschieden haben.

Abgelehnt hatte der Bundestag zuvor einen alternativen Gesetzentwurf, den eine Gruppe um den SPD-Abgeordneten Karl Lauterbach vorgelegt hatte. Sie forderten darin die Einführung einer Widerspruchslösung – und damit eine grundsätzliche Änderung im System der Organspende: Alle Bürgerinnen und Bürger gelten zunächst als potenzieller Organspender, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. Im Zweifel können auch die nächsten Angehörigen über eine Organspende entscheiden, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Betroffenen kein Spender sein wollten.

VERSUCHSSTRAFBARKEIT DES CYBERGROOMINGS

In einer weiteren Debatte beschäftigte sich der Bundestag in 2./3. Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings. Dieser wurde am Freitag vom Parlament verabschiedet.Die Koalition will mit einem neuen Gesetz Kinder und Jugendliche im Internet besser schützen. Täter können dann noch effektiver verfolgt werden, wenn sie mit dem Ziel im Netz unterwegs sind, sexuellen Missbrauch oder die Herstellung von Kinderpornografie anzubahnen. Künftig soll es auch strafbar sein, wenn die Täter nur glauben, mit einem Kind zu kommunizieren – tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder den Eltern Kontakt haben.

EINFÜHRUNG EINER WOHNUNGSLOSENSTATISTIK

Wohnungslosigkeit gehört zu den schlimmsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen in eine extrem kritische Lage. Die Politik muss daher wirksam gegen Wohnungslosigkeit vorgehen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gleichermaßen gefordert. Allerdings stehen bislang keine belastbaren Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Das soll sich ändern.

Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Koalition zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung beschlossen. Dabei sollen unter anderem das Alter, Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und die Haushaltsgröße erfasst sowie dokumentiert werden, in welcher Art Unterkünfte die betroffenen Menschen seit wann leben.

Das Parlament kommt damit langjährigen Forderungen sozialpolitischer Verbände und der Bundesländer nach. Mit einem Änderungsantrag greifen die Abgeordneten die Anregung der Ausschussanhörung auf, die Statistik mittelfristig – soweit möglich – auf eine breitere Datengrundlage zu stellen. Außerdem soll sich die Berichterstattung auch auf Straßenobdachlosigkeit und Menschen, die bei Verwandten oder Freunden unterkommen, beziehen. Und es soll eine Revisionsklausel geben, die eine Anpassung des Gesetzes an die gesammelte Datenlage ermöglichen soll.
Mit der neuen, gesetzlich geregelten Bundesstatistik schafft die Koalition erstmals eine solide Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Die Statistik soll dazu beitragen, um vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme auf den Weg zu bringen, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit vermeiden.