Vor 100 Jahren wurde mit dem Betriebsrätegesetz der Grundstein für betriebliche Mitbestimmung gelegt. Arbeitnehmervertreter verfügten zum ersten Mal über verbriefte Rechte. Die Demokratie hielt Einzug in die Betriebe und in die Wirtschaft. Ebenfalls im Jahr 1920 wurde mit dem „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ eine Vertretung für Schwerbehinderte im Betrieb etabliert. An diese Erfolge erinnerte die SPD-Bundestagsfraktion am Montag, den 02. November 2020 in ihrer traditionellen Betriebs- und Personalrätekonferenz, die im Online-Format stattfinden musste. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern waren neben dem SPD-Fraktionsvorsitzen Rolf Mützenich auch unsere Sprecherin für Arbeit und Soziales Kerstin Tack, sowie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, hunderte Interessenvertreterinnen und -vertreter von Beschäftigten aus ganz Deutschland – auch aus meinem Wahlkreis.
Gute Löhne, faire Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte sind keine Selbstläufer – sie müssen erkämpft werden. Denn Mitbestimmung hat nicht an Bedeutung verloren, im Gegenteil. Sie steht vor neuen Herausforderungen: Globale Entwicklungen wie die Digitalisierung bedingen einen Wandel der Arbeitswelt. Gute Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen muss dabei helfen, diesen Wandel positiv zu gestalten und dabei den Abbau von Arbeitsplätzen zu vermeiden.
Positiven Wandel treiben wir auch bei der Inklusion voran. 100 Jahre sind seit dem „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ vergangen. Etliche Meilensteine wie die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 oder des Bundesteilhabegesetzes 2016 haben wir schon geschafft – doch wir sind noch lange nicht am Ziel. Wir wollen Inklusion durch eine barrierefreie Gesellschaft, die von vornherein die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt, weiter vorantreiben. Wir kämpfen für eine Welt, in der alle Menschen gleichberechtigt zusammenleben und mitbestimmen können.